Statuten

Unteroffiziersclub Feuerwehr Kp Bern-Ost

 

 

 

 

 

Präambel:   Bezeichnungen von Funktionen gelten sowohl für Männer wie für Frauen.

 

Der Uof Club Kp Bern Ost basiert auf den aufgelösten Uof Clubs der Feuerwehr Kp 1 und 2, infolge der Zusammenlegung der Feuerwehr Kp 1 und der Feuerwehr Kp 2.

 

 

 

 

 

 

 

Art. 1   Name, Sitz und Zweck

 

1.1          Name, Sitz

 

Der Unteroffiziersclub der Feuerwehr Kp Bern-Ost (nachfolgend Uof-Club genannt) ist ein selbständiger Verein im Sinne des ZGB, (Art. 60 ff), mit Sitz in Bern.

 

 

 

1.2          Zweck des Uof-Clubs

 

Der Uof-Club fördert die Weiterbildung und Pflege der Kameradschaft.

 

Er ist konfessionell neutral und politisch unabhängig.

 

 

 

 

 

Art. 2   Mitgliedschaft

 

2.1       Aufnahme

 

Als Mitglieder können alle aktiven Of, höhere Uof, Uof und Gfr der Feuerwehr Kp Bern-Ost aufgenommen werden.

 

Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet die HV auf Empfehlung des Vorstandes. Der Beitritt muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden.

 

            Der Uof-Club besteht aus Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitgliedern.

 

-       Aktivmitglieder sind aktuell Angehörige der Feuerwehr Kp Bern-Ost, sowie ausnahmsweise Dritte welche im Brandcorps Bern Feuerwehrdienst leisten, z.B. Bat-Stab.

 

-       Passivmitglieder sind alle ehemaligen Angehörigen der Fwehr Kp Bern-Ost.

 

-       Ehrenmitglieder sind Personen, welche sich um den Uof-Club in besonderer Weise verdient gemacht haben. Sie werden von der Hauptversammlung auf Antrag des Vorstandes mit der Ehrenmitgliedschaft ausgezeichnet. Sie haben die gleichen Rechte, wie Aktiv-/Passivmitglieder, sind aber vom Mitgliederbeitrag befreit.

 

 

 

2.2       Erlöschen der Mitgliedschaft

 

            Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

 

            Austritte sind bis Ende des Kalenderjahres schriftlich an den Präsidenten zu richten.

 

 

 

2.3       Ausschluss von Mitgliedern

 

Mitglieder, die ihre statuarischen Verpflichtungen nicht nachkommen oder aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden, verlieren die Clubmitgliedschaft und jeglichen Anspruch auf das Clubvermögen.

 

Der Ausschluss erfolgt auf Antrag des Vorstandes an die Hauptversammlung. Für einen Ausschluss ist die Mehrheit von 2/3 der Stimmen notwendig. Der Ausschluss wird schriftlich, ohne Angaben von Gründen mitgeteilt und wirkt per sofort.

 

 

 

 

 

Art. 3   Organe

 

            Die Organe des Uof-Clubs sind:

 

a)    die Hauptversammlung

 

b)    der Vorstand

 

c)    die Rechnungsrevisoren

 

 

 

 

 

Art. 4   Vorstand

 

            Zusammensetzung:

 

-       Präsident

 

-       Vizepräsident

 

-       Kassier

 

-       Sekretär

 

-       Beisitzer (Maximal zwei)

 

Der Vorstand konstituiert sich selber und regelt die Zeichnungsberechtigungen. Er entscheidet mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmen-gleichheit fällt der Präsident den Stichentscheid.

 

 

 

 

 

Art. 5   Hauptversammlung

 

5.1       Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Uof-Clubs. Sie muss im ersten Vierteljahr des Kalenderjahres durchgeführt werden. Sie ist für sämtliche Entscheide, welche nicht dem Vorstand zugewiesen sind, zuständig. Insbesondere steht ihr die Behandlung folgender Geschäfte zu:

 

1.         Wahl des Präsidenten und des übrigen Vorstandes für eine Amtsdauer von drei                            Jahren. Die Vorstandsmitglieder sind nach Ablauf der Amtsdauer wieder wählbar.

 

            2.         Wahl der Rechnungsrevisoren

 

            3.         Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung

 

            4.         Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten

 

            5.         Genehmigung der Jahresrechnung, des Revisorenberichtes und des Budgets

 

            6.         Festsetzung des Mitgliederbeitrags

 

            7.         Festsetzung der Vorstandsentschädigung

 

            8.         Ernennung von Ehrenmitgliedern

 

            9.         Ausschluss von Mitgliedern

 

            10.       Änderung der Statuten

 

            11.       Beschlussfassung über eingereichte Anträge von Mitgliedern.

 

Anträge von Mitgliedern sind bis spätestens 2 Wochen vor der Haupt-versammlung dem Präsidenten schriftlich mitzuteilen.

 

 

 

5.2       Einladung

 

Die Einladung mit Traktandenliste ist bis spätestens 3 Wochen vor der Haupt-versammlung den Mitgliedern zuzustellen.

 

 

 

 

5.3       Stimmberechtigung

 

            Stimmberechtigt sind alle an der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder.

 

 

 

5.4       Abstimmungen

 

Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht von 1/5 der Stimmberechtigten geheime Abstimmung verlangt. Bei Vereinsbeschlüssen entscheidet das absolute Mehr.

 

            Der Präsident stimmt nicht mit, hat aber bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.

 

 

 

5.5       Wahlen

 

Bei Wahlen entscheidet das relative Mehr. Sie werden offen durchgeführt, sofern nicht 1/5 der Stimmberechtigten geheime Wahlen verlangt.

 

 

 

5.6       Die Hauptversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren für die Amtsdauer von 2 Jahren und einen Ersatzrevisor. Eine unmittelbare Wiederwahl ist nicht gestattet.

 

 

 

 

 

Art. 6  Aufgaben

 

6.1       Vorstand

 

            Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte.

 

            Er organisiert die Vereinstätigkeiten und verwaltet die Clubkasse.

 

            Der Präsident überwacht die Vereinsangelegenheiten und erstellt den Jahresbericht zuhanden der Hauptversammlung. Er bestellt die ordentliche Hauptversammlung.

 

            Der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten in seinem Amt. Bei Abwesenheit des Präsidenten leitet er die Hauptversammlung.

 

            Der Kassier verwaltet die Kasse und erstellt die Jahresrechnung und das Budget zuhanden der Hauptversammlung.

 

            Der Sekretär führt den Schriftverkehr (u.a. die Mitgliederliste) und erstellt das Protokoll der jeweiligen Hauptversammlung.

 

            Die Beisitzer unterstützen den Vorstand in allen Belangen.

 

 

 

6.2       Rechnungsrevisoren

 

            Die Rechnungsrevisoren überprüfen die Buchführung, die Belege und die Jahresrechnung des Uof-Clubs. Sie haben das Recht, jederzeit Einsicht in die Kassaführung zu nehmen. Sie stellen der Hauptversammlung Antrag zur Genehmigung der Jahresrechnung.

 

 

 

 

 

Art. 7  Finanzielles

 

7.1       Vereinsjahr

 

            Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

 

 

7.2       Mittel

 

            Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Uof-Club über die Beiträge der Mitglieder, sowie Spenden und Zuwendungen.

 

 

 

 

7.3       Beitragspflicht der Mitglieder

 

            Der Mitgliederbeitrag für Aktiv- und Passivmitglieder wird jährlich von der Hauptversammlung festgelegt. Sie betragen jedoch höchstens

 

Fr. 50 für die Kategorie Aktiv und      

 

Fr. 50 für die Kategorie Passiv

 

 

 

            Ehrenmitglieder, sowie Mitglieder des Vorstandes sind von den Beiträgen befreit.

 

 

 

7.4       Vermögen

 

            Das Vermögen des Uof-Clubs ist sicher und zinsbringend anzulegen.

 

 

 

7.5       Finanzierungen

 

            Folgende Beiträge liegen in der Kompetenz des Vorstandes:

 

-       Für verdienstvolle Mitarbeit im Uof-Club

 

-       Für die Meisterschaft des Uof-Clubs

 

-       Für das Nachtessen an der Hauptversammlung

 

-       Bei Todesfällen

 

-       Beim Jubiläum der 25 und 50-jährigen Mitgliedschaft

 

Vereinsjahre in den Uof-Clubs der Kp 1 und 2 werden mitgerechnet.

 

 

 

7.6       Entschädigung

 

            Über die Entschädigung der Vorstandsmitglieder entscheidet die Hauptversammlung.

 

 

 

7.7       Haftung

 

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

Art. 8   Statutenänderung

 

Die Statuten können durch die Hauptversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgeändert werden, sofern die Abänderungsanträge mit der Traktandenliste schriftlich angekündigt worden sind.

 

 

 

 

 

Art. 9   Auflösung des Uof-Clubs

 

Für die Auflösung des Uof-Clubs bedingt es einer 2/3-Mehrheit der an der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder.

 

Wird der Uof-Club aufgelöst, geht das Vermögen des Clubs zur Aufbewahrung an die Kasse der Feuerwehr Kp Bern-Ost. Die Verwaltung erfolgt bis zu einer eventuellen Neugründung durch den Fourier der Kp Bern-Ost, jedoch höchstens fünf Jahre.

 

Nach diesem Zeitpunkt fällt das gesamte Clubvermögen der Kompaniekasse der Feuerwehr Kp Bern-Ost zu.

 

 

 

 

 

Art. 10 Schlussbestimmungen

 

10.1     In allen Fällen, für die nach den vorliegenden Statuten keine Vorschriften bestehen, gelten die Bestimmungen des ZGB.

 

 

 

10.2     Die vorliegenden Statuten treten nach der Genehmigung durch die Gründungsversammlung vom 5. April 2013 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

            Bern, 5. April 2013

 

           

 

            Unteroffiziersclub der Feuerwehr Kp Bern-Ost

 

 

 

 

 

            Der Präsident:                                                 Der Sekretär:

 

 

 

            H.R. Reinhard                                                 A. Lüthy